Mietbedingungen für den von AXELGAARD.org vermittelten Mietvertrag

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND MIETBEDINGUNGEN

 

Die folgenden Geschäfts- und Mietbedingungen gelten zwischen dem Mieter und Axelgaard Feriehuse (im Folgenden AF genannt), soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abweichend geregelt sind.

§ 1. Angebot und Vereinbarung

1.1 Der Mietvertrag bestätigt eine Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Vermieter, wobei AF als Vermittler auftritt.

1.2 Ein abgeschlossener Vertrag ist verbindlich und umfasst das Ferienhaus mit sämtlichen Einrichtungsgegenständen, Zubehör und Grundstück wie in der Hausbeschreibung angegeben.

1.3 AF vermietet die beschriebenen Ferienhäuser, über die alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden.

1.4 Das gemietete Ferienhaus darf ohne besondere vorherige Vereinbarung nicht mit mehr als der üblichen Anzahl von Personen belegt werden. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Ähnlichem ist nicht gestattet.

1.5 Wenn Haustiere mitgebracht werden, darf die Anzahl der Tiere die in der Beschreibung angegebene Anzahl nicht überschreiten.

§ 2. Preis

2.1 Die im Internet angegebenen Preise sind in der Regel immer exklusive diverser Verbrauchsmaterialien. Dies kann jedoch von Haus zu Haus und je nach Reiseziel variieren.

2.2 Die Preise werden von AF vorbehaltlich von Steueränderungen und erheblichen Änderungen der Strom- und Ölpreise festgelegt.

2.3 Die angegebenen Preise verstehen sich immer inklusive Mehrwertsteuer.

§ 3. Zahlung, Stornierung und Änderung

3.1 Ein abgeschlossenes Mietverhältnis wird von der AF durch Zusendung einer Mietbescheinigung an den Mieter bestätigt.

3.2 Die erste Rate in Höhe von 25% des Mietpreises ist 5 Tage nach Vertragsabschluss fällig. Der Restbetrag, die 2. Rate, ist 42 Tage vor Beginn des Mietzeitraums fällig.

3.3 Erfolgt die Bestellung mehr als 42 Tage vor Mietbeginn, ist der Gesamtbetrag 5 Tage nach Abschluss des Mietvertrages, spätestens jedoch bei der Schlüsselübergabe fällig.

3.4 Mit der Zahlung der 1. Rate erklärt der Mieter, dass er diese Mietbedingungen, Preise und die Mietdauer kennt und damit einverstanden ist.

3.5 Werden die 1. und 2. Rate nicht rechtzeitig bezahlt, kann AF den Mietvertrag kündigen.

§ 4. Anzahlung

4.1 AF kann jederzeit eine Kaution erheben. Diese wird mit der 2. Rate oder spätestens bei der Schlüsselübergabe eingezogen und dient als Sicherheit, dass das gemietete Ferienhaus unbeschädigt und in einem ordnungsgemäß gereinigten Zustand übergeben wird.

4.2 Die Kaution wird innerhalb von 2 Wochen nach der Abreise zurückerstattet, nachdem eine zufriedenstellende Inspektion der Unterkunft durchgeführt wurde. Die Kosten für Strom, Heizung, Wasser, zusätzliche Einrichtungsgegenstände usw. werden von der Kaution abgezogen.

§ 5. Stornierung und Rücktrittsrecht

5.1 Von der Zahlung der ersten Rate bis 6 Monate vor der Ankunft wird der gezahlte Betrag für die Stornierung in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung weniger als 6 Monate vor dem Aufenthalt werden 100% des Gesamtmietpreises berechnet.

Für den Krankheitsfall kann eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen. 

§ 6. Verantwortung des Mieters

6.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus mit allem, was dazu gehört, ordnungsgemäß zu behandeln und haftet für alle Schäden, die er oder seine Begleitpersonen verursachen.

6.2 Der Mieter ist für das Ferienhaus und dessen Inhalt verantwortlich und verpflichtet sich, eventuelle Schäden vor der Abreise bei AF zu melden. Alle Schäden müssen vom Mieter vor der Abreise ersetzt werden oder es muss eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden. Wenn nach der Abreise des Mieters weitere Schäden oder Mängel festgestellt werden, die AF nicht gemeldet wurden, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.

6.3 Sofern nicht anders angegeben, ist der Mieter dafür verantwortlich, das Ferienhaus in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu hinterlassen. In den Fällen, in denen der Mieter die Endreinigung bezahlt, muss er vor der Abreise die allgemeine Reinigung, den Abwasch, die Entleerung der Kühl- und Gefrierschränke und der Mülleimer vornehmen. Die Endreinigung muss rechtzeitig vor der Abreise bestellt werden.

6.4 Der Mieter ist auch dafür verantwortlich, dass er oder seine Begleitpersonen keine Belästigung der Nachbarn oder der übrigen Umgebung verursachen. Bei grobem, fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der Bewohner des Ferienhauses behalten sich AF und der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In einem solchen Fall ist AF nicht verpflichtet, die Miete ganz oder teilweise zu erstatten.

 

§ 7. Verantwortung des Vermieters

7.1 AF tritt als Vermittler auf und ist daher für die Vermittlung des Mietvertrags zwischen Mieter und Vermieter zuständig.

7.2 Die Informationen von AF über die Ferienunterkunft beruhen auf der Besichtigung der Unterkunft und auf Informationen des Vermieters. AF ist stets bemüht, korrekte und objektive Informationen zur Verfügung zu stellen. Da jedoch vor Beginn des Mietverhältnisses Änderungen auftreten können, von denen AF keine Kenntnis hat, kann AF nicht dafür verantwortlich gemacht werden.

7.3 AF behält sich das Recht vor, bei Vertragsverletzungen durch den Vermieter, Bearbeitungsfehlern, unrichtigen Angaben o.ä. entweder die gezahlte Miete zurückzuerstatten oder das gemietete Ferienhaus durch ein ähnliches zu ersetzen. Sollte das zweite Ferienhaus billiger sein als das ursprünglich gemietete, wird die Preisdifferenz ebenfalls zurückerstattet.

7.4 AF übernimmt keine Verantwortung für Änderungen der Umstände, die nicht mit der Ferienunterkunft selbst zusammenhängen (z.B. 7.4 AF haftet nicht für Veränderungen am Ferienobjekt selbst (z.B. Bademöglichkeiten, Fischereirechte, Schließung von Verkehrswegen und Geschäften usw., Straßen- und Bauarbeiten, Umweltschäden usw.) und auch nicht für eine Verschlechterung des Ferienobjekts aufgrund klimatischer Bedingungen oder örtlicher Vorschriften (z.B. Badeverbote, Wasserknappheit usw.).

7.5 Die AF haftet nicht für Schäden an den Installationen der Unterkunft, für die Verstopfung von Abflüssen und Abwasserkanälen oder für das mögliche Auftreten von Insekten und Ungeziefer.

7.6 AF hat im Zusammenhang mit diesem Vertrag keine Versicherung abgeschlossen, die Personen- oder Sachschäden abdeckt, die dem Mieter oder seinen Begleitern während der Dauer des Mietverhältnisses entstehen können.

§ 8. Beschwerden

8.1 Etwaige Mängel an der Ferienunterkunft müssen AF innerhalb von 48 Stunden nach dem Einzug mitgeteilt werden. Andernfalls kann der Mieter dafür haftbar gemacht werden, siehe § 6.2. Beanstandungen wegen unzureichender Reinigung müssen dem AF unmittelbar nach dem Einzug mitgeteilt werden. Sie können nicht erwarten, dass der Grill und die Gartenmöbel bei Ihrer Ankunft gereinigt sind.  

8.2 Der Mieter ist verpflichtet, AF eine angemessene Frist zur Beseitigung von Mängeln zu gewähren. Gleichzeitig muss der Mieter dazu beitragen, eine Verschlimmerung des Schadens zu vermeiden und den Verlust für AF zu minimieren.

8.3 Wenn die Reparatur nicht zufriedenstellend ist, muss AF unverzüglich benachrichtigt werden.

§ 9. Höhere Gewalt

9.1 Der Mietvertrag kann von AF aufgrund allgemeiner höherer Gewalt (Krieg, Streik, Epidemien, Natur- und Umweltkatastrophen usw.) oder anderer Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von AF liegen, fristlos gekündigt werden.

§ 10. Streitigkeiten

10.1 Für die Auslegung dieses Mietvertrages ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem sich das Mietobjekt befindet. Es gilt dänisches Recht.

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